Ihr Partner bei GoBD-Themen
Ich freue mich, Ihnen meine professionellen Beratungsdienstleistungen im Bereich GoBD und Compliance vorzustellen. In der heutigen digitalen Welt sind Unternehmen einer Vielzahl von rechtlichen Anforderungen und Vorschriften ausgesetzt, insbesondere wenn es um die Aufbewahrung und Verwaltung elektronischer Geschäftsdaten geht.
Mein Ziel ist es, Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung zu bieten, damit Ihr Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Das bedeutet, dass ich Ihnen helfe, die Richtlinien und Verfahren zu verstehen und umzusetzen, die für die Aufbewahrung von elektronischen Aufzeichnungen gelten.
In den GoBD konkretisiert das Bundesministerium für Finanzen die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bzw. elektronischer Aufzeichnungssystemen zur Buchführung sowie diverser steuerrelevanter Daten. Betroffen sind alle steuerlich relevanten Systeme, inklusive der Schnittstellen. Darunter fallen zum Beispiel folgende:
- Hauptbuchführungssysteme
- Vor- und Nebensysteme
- Archivsysteme
- Dokumentenmanagementsysteme
- Mail-Systeme
- usw.
Ergänzend zu den GoBD müssen seit dem 1. Januar 2020 die Anforderungen entsprechend dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" erfüllt werden. Das Gesetz begründet sich durch § 146a AO und korrespondierend dazu die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Dies führte dazu, dass im Falle von Bargeschäften, seit dem 1. Januar 2020 ergänzend zu den GoBD die KassenSichV für Kassensysteme erfüllt sein muss.
Sprechen Sie mich gerne an, damit wir gemeinsam eine Lösung angepasst auf Ihre Bedürfnisse entwickeln können.
